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Marktplatz für Resinebodies !?
#1
Hallo H0-Gemeinde,



Nachdem hier in letzter Zeit die Anzahl der Neuvorstellungen von Resinebodies und auch deren Qualität stetig gestiegen ist, kam mir folgende Überlegung in den Sinn, die ich hier einfach mal zur Diskussion stellen möchte:

Beim Anblick der diversen aus den genannten Bodies fertiggestellten und sehr gelungenen Fahrzeuge kommt schon der Wunsch auf, das eine oder andere dieser Sahnestücke ebenfalls zu besitzen, bzw. diesen oder jenen Body durch Kauf oder Tausch zu erwerben. Daher meine Frage/Anregung/Idee: Wer unter den Resinekünstlern wäre denn grundsätzlich bereit, den einen oder anderen Body "mehrfach" abzugiessen und hier im Forum unter "Biete" auch anderen Slottern zum Kauf/Tausch zur Verfügung zu stellen? Da wir ja nur eine relativ kleine Gemeinde sind, wird sicher keiner unserer Resinatoren damit in die Verlegenheit gebracht werden, "größere Stückzahlen" giessen zu müssen. Eine Möglichkeit wäre z. B., daß der Resinator am Ende seines Postings über die neue Karosse ein (biete) anfügt. Wer das nicht möchte, hat bestimmt seine Gründe und läßt das (biete) eben einfach weg. Per e-mail könnte man sich dann mit dem jeweiligen Kollegen in Verbindung setzen, um den "Deal" abzuwickeln. Was den Verkauf von Abgüssen serienmäßiger Diecast-Modelle betrifft, bewegen wir uns liezenzrechtlich gesehen sicher in einer Grauzone, solange das aber auf einer privaten Ebene abläuft, wage ich einfach mal zu behaupten, daß hierbei kaum Probleme zu erwarten sind. Unsere bekannten kommerziellen Kleinserienhersteller arbeiten ja auch nicht ausschließlich nach Zeichnung und Vorbildfotos.... :wink:

Nun ist also Euere Meinung gefragt.... :roll:
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#2
mmmhhh würde ich jetzt nicht machen. Da könnte man Probleme mit dem Markenschutz bekommen.



Dabei geht es nicht darum ein Diecast zu kopieren sondern, dass die Markeninhaber z.B. BMW, Ford Veto einlegen könnten.



Dabei muss man bedenken, dass nicht die Form geschützt ist, sondern deren Nennung in Zusammenhang mit der Form. Du kannst also einen Ferrari kopieren, solange du in nicht Ferrari nennst sondern als italienischen Sportwagen bezeichnest. Dabei ist es egal woher die Grundform kommt, weil diese in gewissen Grenzen kein geistiges Eigentum ist.



Bei der Durchsetzung dieser Rechte verhalten sich die Markeninhaber auch recht unterschiedlich. Deutsche Markeninhaber sind da recht human. Manche Lizensen gibt es sogar umsont. Bei begehrten Marken wie Ferrari, Coca Cola usw. könnte es teuer werden. Besonders bei Schutzverletzungen. Tausch ist ok, Bezahlung ist Kommerz



Ich weis jetzt auch nicht wie unsere beiden "kommerziellen" Giesser aus Österreich und Deutschland es halten, aber meiner Meinung nach arbeiten beiden in einer noch unbeachteten Grauzone.



Viele Grüsse





Volker
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#3
...aus Erfahrung weiß ich das mein Arbeitgeber keinen Spaß bei Lizenzen vs. Kopien macht. Umpfi hat das auch schon zu spüren bekommen. Die Grauzone in der sich die "Hobbyresinegiesser" befinden wird auch beobachtet. Dabei geht es nicht nur um Geld (Gewinn) sondern auch um das Imageschutz (der Marke). So handeln meines Wissens nach alle Autmobilbauer. Selbst unsere Betriebsportgruppe hat schon Auflagen bekommen.



ernie 8)
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#4
Mehr Infos dazu gibt es beim deutschen Marken- und Patentamt



[url="http://www.dpma.de/index.htm"][url="http://www.dpma.de/index.htm"][url="http://www.dpma.de/index.htm"]http://www.dpma.de/index.htm[/url][/url][/url]





Hier gibt es auch ein Datenbank in der man suchen kann welche Markenamen/Logos in welcher Form geschützt sind.



Als Beispiel hat sich Porsche die Wortmarke " Porsche Design" 1980 für folgende Produkte schützen lassen :



Messerschmiedewaren, photographische, Film-, optische, Meß- und Kontrollinstrumente, Taucherausrüstungen, nämlich Sauerstoffbehälter und Sauerstoffarmaturen, Gleit-, Motor- und Schlauchboote und deren Teile, Go-Karts, Kinderfahrzeuge, Zweiradfahrzeuge, Schutzhelme, Auto- Kindersicherheitssitze, Sportlenkräder, Surfbretter, Uhren und andere Zeitmeßinstrumente, aus Edelmetallen und deren Legierungen hergestellte Gegenstände, soweit in Klasse 14 enthalten, nämlich Modellautos, Schmuckwaren, Ziergegenstände oder kunstgewerbliche Gegenstände aus Edelmetallen und deren Legierungen, auch plattiert, Modellautos, auch aus unedlen Metallen und Kunststoffen, Schreibwaren, Druckschriften, Zeichengeräte, Schreibtischgarnituren, bestehend aus Kombinationen von Uhren und Kalendern, Waren aus Leder und Lederimitationen, soweit sie in Klasse 18 enthalten sind, Reise- und Handkoffer, auch aus Kunststoff und Metall, Schirme, Sattlerwaren, Möbel, Spiele, Spielzeug, Turn- und Sportgeräte, Zelte, Rucksäcke, Biwaksäcke, Turn- und Sportartikel, soweit in Klasse 28 enthalten, Bekleidungsstücke, einschließlich Stiefel, Schuhe und Hausschuhe, Taschenlampen, Beleuchtungsanlagen, Raucherartikel, nämlich Aschenbecher, Zigarettenspitzen und Zigarettenetuis (nicht aus Edelmetall oder plattiert), Feuerzeuge, Tabakpfeifen, Tabakbehälter, auch aus Edelmetall und/oder plattiert.





Darüber hinaus hat sich Porsche ungefähr 80 Marken schützen lassen. z.B. "Tiptronic" und das Wort "911" für Sportwagen.







Findet man alles im link oben





Bis dann



Volker
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#5
Hi Volker,

hi Ernie,

Die Problematik mit den Lizenzen ist mir bekannt, dieses Thema wurde ja auch schon im h0-forum und im DSCF diskutiert. Nur, beginnt eine Verletzung des geschützten Markennamens des "Vorbildherstellers" nicht doch bereits mit dem Abformen eines serienmäßigen Diecastmodelles, dessen Hersteller eine Lizenz vom "Vorbildhersteller" bekommen hat? Danach ist es dann egal, ob der Resinebody für den Eigenbedarf benutzt, zum Tausch oder Verkauf angeboten wird, es wäre in allen 3 Fällen bereits eine Verletzung einer geschützten Marke vorausgegangen. Mir ist zwar nicht bekannt, wie/ob unsere beiden Kleinserienhersteller aus D und Ö diese Problematik gelöst haben und es ist die Frage, ob wir hier in unserem kleinsten Rahmen wirklich soweit in die Diskussion um Lizenzen einsteigen müssen, wenn Slotter X auf Anfrage seinem Kumpel Y einen Resinebody verkauft oder mit ihm tauscht?
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#6
nochmal mmmmhhhh





Theoretisch können Automobilhersteller ihre Autos als sogenanntes Geschmacksmuster eintragen lassen. Die max Schutzdauer hierfür beträgt 25 Jahre, wenn sie regelmäßig alle 5 Jahre verlängert wird.



Ich habe in der DPMA Datenbank aber noch keins gefunden.





Praktisch ist dies scheinbar nicht durchführbar, da das Auto im dem Sinn schon definiert ist.

Hierzulande werden ja manchmal billige Diecast Modelle angeboten, welche zwar nach Porsche, Ferraris aussehen aber als solche nicht benannt werden. Scheinbar gibt es da Grenzen.



Wenn du also ein Diecast Modell nimmst und kratzt die Seriennummer aus dem Gehäuse und änderst hier ein wenig und da ein wenig, wird es dem Hersteller dieses Diecast schwer fallen, einem das nachzuweisen. Aber Achtung das ist nur meine Meinung.



Was sehr böse ist, wenn du diese Kopie nimmst, sie mit markenrechtgeschützten Logos beklebst und sie dann unter den Namen der Automobilhersteller verkaufst.



Aber eigentlich find ich die Diskussion gar nicht mal so schlecht, da sich vielleicht jeder Giesser mal bewusst wird, dass er hier eine Gratwanderung begeht, wenn er hier das Auto xyz abgiesst und die Kopie hier mit Bild reinstellt und dazu noch den Markennamen verwendet. Für Privatgebrauch ok, kommerziell :-(
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#7
Zitat:............ dass er hier eine Gratwanderung begeht, wenn er hier das Auto xyz abgiesst und die Kopie hier mit Bild reinstellt und dazu noch den Markennamen verwendet. Für Privatgebrauch ok, kommerziell :-(



Hmmmm, interessante, betrachtenswerte Aspekte.



Bist Du Dir [color="green"]sicher[/color] ist?



Wir sind doch einige im Forum, haben wir Rechtskundige, die sich zu diesem Thema äußern können?



Ich weiß schon, die Rechtswissenschaft ist ein weiten Feld..........
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#8
...nicht nur kommerziell Gewinn ist ein Thema auch die Auswirkungen auf das Firmen-Image wird beäugt. Das bitte nicht vergessen!



ernie 8)
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