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#18
Hallo,



aufregen nutzt hier nichts. Ist leider so. <img src='http://www.h0slot.de/public/style_emoticons/<#EMO_DIR#>/wacko.png' class='bbc_emoticon' alt=':wacko:' />



Andi wir haben ja schon miteinander telefoniert deswegen.



Meine Frau hat mit ähnlich gelagerten Fälle bei Verbandsmitgliedern schon öfter beruflich zu tun gehabt. Sich dagegen zu wehren und einen Anwalt zu nehmen, verteuert die Sache nur. Ist so, da kann man diskutieren über wenn und aber und warum und weshalb, es ist schade um die Zeit.



Auch ein normaler Rechtsanwalt ist mit dieser Materie nur überfordert. Männer das sind Kanzleien, die tun nichts anderes, beschäftigen Informatiker etc. die nur nach solchen Verstößen fanden. Ist doch schneller verdientes Geld als sich mit Straftätern, Ehescheidungen, Steuerrecht etc. auseinanderzusetzen. Unser geltendes Recht lässt das eindeutig zu, seid deswegen hier mit Äusserungen, wie Betrüger, Gauner etc. vorsichtig, auch wenn es noch so auf der Hand zu liegen scheint. Eine entsprechende Klage, Rufmord, falsche Tatsachen, Beleidigung könnte die Folge sein und das auch noch rechtens. [Bild: excl.gif]



Das ganze ist nichts gänzlich neues. Das gab es schon lange vor dem Zeitalter des Internets. Man braucht dazu nicht einmal Anwalt zu sein. Die Gesetzeslage sollte man dazu natürlich schon genau kennen.



Man sucht eben in Läden, Zeitungen nach Formulierungen, die nach irgendeinem Recht verboten sind, und verlangt dafür, dass man dieses nicht zur Anzeige bringt, was meist teurer ist sein Salär.

z.B. Suche Deutschen für die xy Stelle, verstößt schon gegen das Diskriminierungsgesetz. Geht in eine Gaststätte und sucht vergeblich nach dem Aushang des Jugendschutzgesetztes, schon könnt ihr dem Wirt den Vorschlag machen, das gegen Zahlung von xy€ und unterschreiben einer Unterlassungserklärung, für Euch zu behalten oder beim Gewerbeaufsichtsamt anzuzeigen. Der wird lieber zahlen, als seinen Laden auf den Kopf gestellt zu bekommen.



Da ernährten X Autohäuser, die in den 80ern Rabatte gewährten und somit gegen das Rabattgesetz verstießen entsprechende One Man Show Abmahnvereine. Testkäufer hingeschickt, nach Rabatt 5% gefragt, wer sagt da nicht nein schon schief gelaufen. Ich weiß von einer Kommilitonin, deren Vater ein Autohaus hatte, dass das mit 4000,--DM damals zu Buche schlug. Wenn der Papa damals einen Hauspreis (z.B. anstatt 10.000,--DM Auto für 9.500,--DM verkaufen) gemacht hätte, wäre nichts passiert. War ja mit ein, nicht der ausschlaggebende, das war meine ich EU Recht, Grund weshalb dieses Gesetz gekappt wurde.



Nicht dass hier jetzt jemand denkt, ich würde so etwas für gut heissen. Wenn ich bei jemandem sehe, dass er gegen irgendein Recht verstößt, teile ich ihm meine Bedenken mit und bin froh ihm da vielleicht einiges erspart zu haben.



Hier wäre eigentlich der Gesetzgeber gefordert. Nur der verdient da halt auch ganz nett mit.



Letztendlich reiten die Steuerverwaltungen ja auch auf einer ähnlichen Welle. Jeder Selbständige weiß das und hat das wohl schon leidvoll erfahren müssen. Wenn nur ein i Tüpfelchen, oder Ort, Datum oder gar die Rechtsform eines Unternehmens auf einem Ausgabebeleg fehlt, wird der nicht anerkannt.



Andi bekommst natürlich auch von mir was. Klaro.





Grüße



Fritz

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ACHTUNG bei Nutzung von fremden Fotos etc. - von hinterherfahrer - 14-01-2008, 12:37
ACHTUNG bei Nutzung von fremden Fotos etc. - von f.schulz - 14-01-2008, 22:39
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