12-11-2008, 14:25
Hallo Micha
Da bewegen wir uns in einer Grauzone.
Bei kmmerziellen Verkauf von Artikel der Firma Treffkiste könnte sie den Verkäufer wegen Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung oder/und auf Zahlungen einer Provision verklagen.
Urheberrechte bei Urmodelle habe ich mal irgendwo gelesen das:
Wenn ein Modell zu 30% verändert wird oder aber es seinen eigentlichem Sinne entfremdet wird hat man ein neues Produkt geschaffen, welches dann nicht mehr unter das Urheberrecht fällt.(Leider finde ich das nicht mehr)
Schöne Grüße
Lothar
P.S.
Deshalb würde ich in der Bucht niemals ein selbstgegossenes Auto mit dem kompletten Namen verkaufen.
Anstelle von Toyota z.B. Tyota da verletzt man auch nicht die Namensrechte.
Da bewegen wir uns in einer Grauzone.
Bei kmmerziellen Verkauf von Artikel der Firma Treffkiste könnte sie den Verkäufer wegen Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung oder/und auf Zahlungen einer Provision verklagen.
Urheberrechte bei Urmodelle habe ich mal irgendwo gelesen das:
Wenn ein Modell zu 30% verändert wird oder aber es seinen eigentlichem Sinne entfremdet wird hat man ein neues Produkt geschaffen, welches dann nicht mehr unter das Urheberrecht fällt.(Leider finde ich das nicht mehr)
Schöne Grüße
Lothar
P.S.
Deshalb würde ich in der Bucht niemals ein selbstgegossenes Auto mit dem kompletten Namen verkaufen.
Anstelle von Toyota z.B. Tyota da verletzt man auch nicht die Namensrechte.
Geht nicht, gibts, nicht
Schöne Grüße
Lothar
Schöne Grüße
Lothar

