21-07-2015, 23:58
'n Abend allerseits,
Eine Diskussion des Reglements halte ich auch für notwendig. Gerade weil es mittlerweile zwei verschiedene Serienanker gibt. Ich habe genau zwei T-Dash mit dem ursprünglichen 3lam Anker. Die haben weder 14 noch 16 Ohm, sondern liegen mit 14,7 und 14,9 Ohm ziemlich in der Mitte. bin ich jetzt schon illegal? Bis auf neue Achsen, Vincent-Felgen und Silikonreifen (3mm) ist noch alles unverbastelt. Naja, fast. Ein Paar der originalen Schleifer ist schon durchgefahren. Da habe ich halt ein überzähliges Paar von Faller unter das Chassis gebaut, weil ich gerade kein T-Jet Schleiferpaar zur Hand hatte.
Mein Vorsschlag wäre, möglichst wenig zu reglementieren, d. h. beide Anker zuzulassen. Damit wären alle in den letzten zwei? Jahren angeschafften T-Dash einsatzfähig und niemand ist evtl. gezwungen, jetzt noch in den USA ein spezielles Chassis anzuschaffen.
So wie ich die Diskussion in den USA verstanden habe, sollte das T-Dash Chassis möglichst genau das T-Jet Chassis kopieren, was einen zweilagigen Anker erfordert. Die Änderung von dreilagigem Anker auf den zweilagigen ist nur erfolgt, damit das T-Dash Chassis in die gängigen US-Rennklassen passt.
Wenn aber das T-Dash-Chassis nichts anderes ist, als eine 1:1 Kopie des T-Jet (T1), kann ich ja gleich bei der T1-Klasse bleiben. Mir gefällt beim T-Dash, dass die Geschwindigkeit in etwa zwischen T1 und T2 liegt. Zumindest ist das bei meinen beiden so. Für mich ist das T-Dash damit eine eigenständige Rennklasse, die sich im Fahrverhalten von T1 und T2 unterscheidet.
Wir sollten ausserdem festlegen, bis zu welcher Breite die hinteren Reifen zugelassen sind und ob z. B. vorne O-Ringe montiert werden dürfen. Mein Vorschlag: Hinten ist erlaubt, was gefällt, so lange eine bestimmte Gesamtbreite (Aussenkante Felge bis Aussenkante andere Felge) nicht überschritten wird, z. B. die 33,4 mm aus dem T2 Reglement. Vorne dürfen O-Ringe montiert sein.
Legen wir als Karosserieform fest, dass die Räder überdeckt sein müssen? Oder sind auch Hot-Rod-ähnliche Karosserien ohne Kotflügel, also mit frei liegenden Rädern, erlaubt? Das würde vielleicht etwas Abwechslung in die sonst üblichen Karosserien bringen und auch zum Besschneiden von alten Serienkarosserien aus der Bastelkiste animieren. Choppen im ursprünglichsten Sinn also. Ich argumentiere hier zugegebenermaßen völlig eigennützig. Dann könnte ich den Käfer von HK einsetzen, der so gut auf der Fahrbahn liegt, weil er keine Kotflügel hat und zusätzlich noch eine großzügige Öffnung im Dach hat.
Ausserdem sollte ein Auswechseln der Kohlen gegen beliebige andere erlaubt sein. Die T-Dash-Kohlen neigen doch sehr zum Zersetzen der Kollektorplatte.
So, jetzt bin ich mal gespannt, wie sich die Diskussion entwickelt. Legen wir hier eine T-Dash Klasse auch für weitere Rennveranstaltungen fest, oder definiert Andreas bei zu vielen unterschiedlichen Meinungen eine "Einmalklassifikation" für sein HH-RWE.
Erwartungsvolle Grüße
Markus
Eine Diskussion des Reglements halte ich auch für notwendig. Gerade weil es mittlerweile zwei verschiedene Serienanker gibt. Ich habe genau zwei T-Dash mit dem ursprünglichen 3lam Anker. Die haben weder 14 noch 16 Ohm, sondern liegen mit 14,7 und 14,9 Ohm ziemlich in der Mitte. bin ich jetzt schon illegal? Bis auf neue Achsen, Vincent-Felgen und Silikonreifen (3mm) ist noch alles unverbastelt. Naja, fast. Ein Paar der originalen Schleifer ist schon durchgefahren. Da habe ich halt ein überzähliges Paar von Faller unter das Chassis gebaut, weil ich gerade kein T-Jet Schleiferpaar zur Hand hatte.
Mein Vorsschlag wäre, möglichst wenig zu reglementieren, d. h. beide Anker zuzulassen. Damit wären alle in den letzten zwei? Jahren angeschafften T-Dash einsatzfähig und niemand ist evtl. gezwungen, jetzt noch in den USA ein spezielles Chassis anzuschaffen.
So wie ich die Diskussion in den USA verstanden habe, sollte das T-Dash Chassis möglichst genau das T-Jet Chassis kopieren, was einen zweilagigen Anker erfordert. Die Änderung von dreilagigem Anker auf den zweilagigen ist nur erfolgt, damit das T-Dash Chassis in die gängigen US-Rennklassen passt.
Wenn aber das T-Dash-Chassis nichts anderes ist, als eine 1:1 Kopie des T-Jet (T1), kann ich ja gleich bei der T1-Klasse bleiben. Mir gefällt beim T-Dash, dass die Geschwindigkeit in etwa zwischen T1 und T2 liegt. Zumindest ist das bei meinen beiden so. Für mich ist das T-Dash damit eine eigenständige Rennklasse, die sich im Fahrverhalten von T1 und T2 unterscheidet.
Wir sollten ausserdem festlegen, bis zu welcher Breite die hinteren Reifen zugelassen sind und ob z. B. vorne O-Ringe montiert werden dürfen. Mein Vorschlag: Hinten ist erlaubt, was gefällt, so lange eine bestimmte Gesamtbreite (Aussenkante Felge bis Aussenkante andere Felge) nicht überschritten wird, z. B. die 33,4 mm aus dem T2 Reglement. Vorne dürfen O-Ringe montiert sein.
Legen wir als Karosserieform fest, dass die Räder überdeckt sein müssen? Oder sind auch Hot-Rod-ähnliche Karosserien ohne Kotflügel, also mit frei liegenden Rädern, erlaubt? Das würde vielleicht etwas Abwechslung in die sonst üblichen Karosserien bringen und auch zum Besschneiden von alten Serienkarosserien aus der Bastelkiste animieren. Choppen im ursprünglichsten Sinn also. Ich argumentiere hier zugegebenermaßen völlig eigennützig. Dann könnte ich den Käfer von HK einsetzen, der so gut auf der Fahrbahn liegt, weil er keine Kotflügel hat und zusätzlich noch eine großzügige Öffnung im Dach hat.
Ausserdem sollte ein Auswechseln der Kohlen gegen beliebige andere erlaubt sein. Die T-Dash-Kohlen neigen doch sehr zum Zersetzen der Kollektorplatte.
So, jetzt bin ich mal gespannt, wie sich die Diskussion entwickelt. Legen wir hier eine T-Dash Klasse auch für weitere Rennveranstaltungen fest, oder definiert Andreas bei zu vielen unterschiedlichen Meinungen eine "Einmalklassifikation" für sein HH-RWE.
Erwartungsvolle Grüße
Markus

